(K)ein Grund zum Feiern?!


Erstmals steigt der Anteil der Anwältinnen in Deutschland wieder leicht an, auch wenn er noch nicht die 40 % Marke erreicht. Bei über 50 % weiblicher Jura-Absolventen wird bereits von der weiblichen "Flucht vor dem Anwaltsberuf" gesprochen. Dabei war doch längst die statistische Gleichstellung in der deutschen Anwaltschaft Realität.

Zu Recht: hatte doch die Zukunftsstudie der Prognos AG des Deutschen Anwaltvereins schon für 2030 prognostiziert, dass "die Zukunft der Anwaltschaft weiblich ist".

"Der Jahreswechsel 2017/2018 brachte für die deutsche Anwaltschaft ein weitgehend unbeachtet gebliebenes, historisches Ereignis: 95 Jahre nach der Zulassung von Dr. Maria Otto als erster Rechtsanwältin in Deutschland war erstmals in vorangegangenen Kalenderjahr die Mehrzahl der neu zugelassenen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern weiblich: Von 1.000 Neu-Anwälten waren 2017.516 weiblich." - so Prof. Dr. Kilian vom Soldan Institut.

Zum Jahreswechsel 2019/2020 ist der weibliche Anteil der Anwaltschaft auf schlappe 38 % runtergerutscht. In Österreich und der Schweiz liegt er trotz ebenfalls gleichwertiger Anteile bei den Studienabgängern wie in Deutschland bei 22 % bzw. 29 %. Dies sind dann auch die traurigen Schlusslichter im europäischen Vergleich. Dabei hatte doch der Einstieg der Anwältinnen in den deutschsprachigen Ländern ebenso ambitioniert innerhalb des 20. Jahrzehnts des zwanzigsten Jahrhunderts begonnen wie im restlichen Europa.

Gut, dass sich das Soldan Insitut das vorhande Zahlenmaterial in diesem Jahr genauer ansehen wird.

Doch Statistik hat noch nie verändert!

Was hat es mit der Flucht vor dem Anwaltsberuf auf sich, wo doch der Markt zukünftig insbesondere sogenannte typisch weibliche Eigenschaften wie Diplomatie, Empathie und Kommunikationsfähigkeit verlangt?

Haben junge Anwältinnen (wie übrigens auch viele junge Anwälte) schlicht keinen Bock auf "Closed old Boy´s Clubs"?

Müssen die familienfeindlichen Strukturen und Leitbilder klassischer Kanzleimodelle endlich demontiert und eingemottet werden, damit für alle Luft zum Atmen ist?

Wir können zu den Vorschlaghämmern rufen und mit viel Energie den Kampf "David gegen Goliath" führen. 

Oder: Wir brühen uns eine Tasse Tee auf und lächeln still in uns hinein.

Bei genauem Hinsehen zeigt sich nämlich, dass auch und gerade in den Ländern mit dem niedrigsten Frauenanteil in der Anwaltschaft der Anteil älterer Männer gegenüber jüngeren Kollegen signifikant höher ist. Das bestätigt die Annahme, dass auch junge Kollegen aus diesem patriachalen Machtsystem aussteigen, um sich nicht kaputt zu machen. Das zeigt aber auch, dass ein überproportional großer Anteil der jetzigen Verhinderer in den nächsten 10 Jahren sich einfach aus Altersgründen auf die eine oder andere Weise aus dem Berufsleben verabschieden wird. Die Zukunft der Anwaltschaft wird weiblich sein.

Wäre es ein inspirierender Gedanke, die Bühne mit dem Einsatz für einen "Wandel zum Guten" zu verlassen? JA.

Wäre es befriedigender, sich sein angestammtes Recht erstritten zu haben? JA.

Was würden Sie als Anwalt der Klägerin raten, deren berechtigter Anspruch sich automatisch zukünftig realisieren wird (das Interesse am eigenen Gebührenanspruch mal außen vor gelassen)? Was dem Beklagten, der sich nur noch temporär gegen einen berechtigten Anspruch zur Wehr setzen kann?

Wie auch immer wir uns entscheiden, die Zeit wird es richten. Die Zeit heilt halt alle Wunden.

Das soll selbstverstädnlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich unausgewogene Strukturen und etablierte benachteiligende Systeme quasi "selbst reparieren". Aus Sicht einer Organisationsentwicklerin weiß ich jedoch, dass es sehr viel einfacher ist diese zu ändern, wenn "die neue Zeit" bereits gelebt wird. Sich also der Kultur- und Wertewandel vor dem "Gang in den Maschinenraum" vollzogen hat.

Ich persönlich genieße gerade, dass immer mehr ältere Kollegen endlich die Sinnfrage stellen und sich ganz bewußt auf ihr Finale vorbereiten und es inszenieren. Auch ein Kulturwandel: es ist noch nicht lange her, wo der plötzliche Schreibtischtod ganz selbstverständlich war und fristgerecht zur Tagesordnung übergegangen worden ist. So oder so: Sie haben immer die Wahl!

Ihre Dr. Geertje Tutschka, PCC

Mehr zum Thema und zur geplanten Studie des Soldan Instituts finden Sie hier.